ANGABEN GEMÄSS § 5 TELEMEDIENGESETZ (TMG) UND § 55 ABS. 2 STAATSVERTRAG ÜBER RUNDFUNK UND TELEMEDIEN (RSTV)
ANBIETER UND GESAMTVERANTWORTUNG
Landratsamt Enzkreis
Landrat Bastian Rosenau
Zähringerallee 3
75177 Pforzheim
Telefon: 07231 308-0
Telefax: 07231 308-9417
E-Mail: landratsamt@enzkreis.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE144190080
Ansprechpartner
Gesundheitsamt
Gesundheitsförderung und Prävention
Tim Sottona
Bahnhofstraße 28
75172 Pforzheim
Email: gf@enzkreis.de
Tel. 07231 - 308 75
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ELEKTRONIK-ANPASSUNGSGESETZ
Mit Wirkung zum 1. März 2005 trat das "Gesetz zur Anpassung des Verwaltungsverfahrensrechts an die moderne elektronische Kommunikation und zur Änderung des Landespersonalausweisgesetzes (Elektronik-Anpassungsgesetz - EAnpG)" in Kraft.
Wegen noch nicht ausreichender technischer Infrastruktur für die Handhabung von E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz bietet das Landratsamt Enzkreis diesen Zugang derzeit noch nicht an.
Falls im Verwaltungsverfahren die Schriftform (mit oder ohne Unterschrift) vorgeschrieben ist, stellt die Übermittlung von Informationen per E-Mail keinen Ersatz für die Schriftform dar. Dies gilt auch für die Übermittlung von elektronischen Formularen. Die elektronische Übermittlung von Willenserklärungen (z.B. Anträge, Beschwerden usw.) oder anderen Informationen (z.B. Terminvereinbarungen, Anfragen usw.) begründet keinen Anspruch auf Verwaltungshandeln. Da elektronische Nachrichten verfälscht, umgeleitet oder gelöscht werden können, ohne dass hiervon der Sender oder Empfänger Kenntnis erhält, sind solche Mitteilungen generell nicht rechtswirksam.
SOZIALE MEDIEN
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NOCH WEITERE FRAGEN?
Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen oder noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll schriftlich oder per Email an den Veranstalter:
Gesundheitsamt
Gesundheitsförderung und Prävention
Lisa Hachtel
Bahnhofstraße 28
75172 Pforzheim
gf@enzkreis.de
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Fax. 07231 - 308 78
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